Was in Venedig verboten ist
Die Verordnung der Stadtpolizei der Gemeinde Venedig verbietet bestimmte Verhaltensweisen, zum Schutz der Stadt und der Landschaft, sowie aus Gründen der Sicherheit und der Einhaltung der Hygienestandards.
Die Verletzung der Verbote hat Verwaltungsstrafen von 25 Euro bis 500 Euro zur Folge.
Nicht auf dem Boden essen und trinken, Nicht an Ufern und Gehwegen, auf Denkmälern, Brücken, Stufen, Brunneneinfassungen und Hochwasserstegen auf dem Boden sitzen oder liegen.
Strafgebühr: zwischen 100 und 200 Euro
DASPO - Städtisches Aufenthaltsverbot (Sofortige Verfügung zur Entfernung der/des Zuwiderhandelnden vom Ort des Geschehens)
Nicht in den Kanälen baden, schwimmen oder ins Wasser springen.
Strafgebühr: 350 Euro
DASPO - Städtisches Aufenthaltsverbot (Sofortige Verfügung zur Entfernung der/des Zuwiderhandelnden vom Ort des Geschehens)
Abfälle nicht auf die Straße werfen oder liegenlassen.
Strafgebühr: 350 Euro
Nicht mit nacktem Oberkörper oder in Badekleidung durch die Gassen spazieren.
Strafgebühr: 250 Euro
Tauben und Möwen nicht füttern.
Strafgebühr: zwischen 25 und 500 Euro
(Vgl. § 24 der Gemeindeordnung für Stadt Hygiene Veterinär- und Tierschutz)
Das Fahren mit dem Fahrrad oder anderer Zweiräder, sowie das Schieben der Fahrzeuge von Hand ist nicht erlaubt.
Strafgebühr: 100 Euro
* Für die Strecke zwischen Piazzale Roma und Bahnhof Venezia Santa Lucia, d.h. die Strecke zwischen Piazzale Roma, Ponte della Costituzione, Fondamenta Santa Lucia, Calle Favretti bis zur Chiesa dei Scalzi, darf das Fahrrad von Hand geschoben werden. Der Lido und Pellestrina sind mit dem Fahrrad mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen: www.avmspa.it und www.terminalfusina.it.
Nicht kampieren und biwakieren.
Strafgebühr: 200 Euro
DASPO - Städtisches Aufenthaltsverbot (Sofortige Verfügung zur Entfernung der/des Zuwiderhandelnden vom Ort des Geschehens)