FAQ

 
Die Artikel 12, 23, 28 und 49 der Polizeiverordnung sehen weitere Verhaltensregeln vor, die im gesamten Stadtgebiet und insbesondere im Bereich der Piazza San Marco (auf dem Markusplatz) beachtet werden müssen (Link zum Abschnitt Sanktionen).
Es ist verboten:
  • sich auf den öffentlichen Boden zu legen oder zu setzen, um Speisen oder Getränke zu sich zu nehmen (Picknickverbot).
  • im öffentlichen Raum Abfälle oder Müll zu hinterlassen.
  • in den Kanälen, Wasserstraßen oder dem Bacino di San Marco zu baden oder ins Wasser zu springen.
  • Fahrräder oder andere private Verkehrsmittel (wie Motorräder, Mofas, Autos etc.) zu benutzen und die Sicherheit und Ruhe der Mitbürger zu gefährden.
  • sich in der Öffentlichkeit zu entkleiden.
  • sich in der Stadt mit freiem Oberkörper oder in Badebekleidung zu zeigen.
Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldstrafen zwischen 25€ und 500€ geahndet (Siehe Artikel 7 der Gesetzesverordnung Nr. 267 vom 18.08.2000)
Beachten Sie außerdem, dass der Erwerb gefälschter Markenprodukte (Taschen, Sonnenbrillen etc.) und anderer Waren von illegalen Verkäufern generell verboten ist. Laut Gesetz (gemäß Artikel 17 des Gesetzes Nr. 99/2009) wird der Kauf solcher Waren mit Geldbußen zwischen 100€ und 7000€ und der Beschlagnahmung der erworbenen Ware geahndet.

2. Wo befindet sich die Touristeninformation in Venedig?

Unter diesem Link werden Sie zu den für die Stadt Venedig und die Region zuständigen Stellen der Touristeninformation IAT weitergeleitet. Dort können Sie sämtliche wichtigen Informationen erfragen.
Sie können sich auch schon im Vorfeld Ihrer Reise bequem von Zuhause aus informieren, indem Sie dieses Onlinekontaktformular ausfüllen.


3. Gibt es Stadttouren mit Fremdenführer?

Buchen Sie nur Stadtführungen, die von staatlich geprüften und professionellen Fremdenführern durchgeführt werden. Diese verfügen über die nötigen Kenntnisse, um Ihnen die Kultur und die Jahrtausende alte Geschichte Venedigs nahezubringen. Woran man sie erkennt? Professionelle Stadt- und Fremdenführer haben ein Eignungsverfahren durchlaufen und eine Zulassungsprüfung abgelegt. Sie verfügen über einen personalisierten Ausweis und sind angehalten, diesen offen zu tragen bzw. auf Verlangen vorzuzeigen.
Stadtführer finden.


4. Welche Fortbewegungsmittel gibt es in Venedig?

Die historische Altstadt Venedigs lässt sich gut zu Fuß oder mit den öffentlichen Wasserbussen (Vaporetti) erschließen. Zur Überquerung des Canal Grande gibt es außerdem die traditionellen Fährgondeln (Traghetti).
Für einen reibungslosen Fußgängerverkehr möchten wir Sie bitten, sich auf den Wegen rechts zu halten und nicht auf den Brücken stehenzubleiben.


ACTV Tickets und Fahrscheine können online über das Internet oder an den Schaltern und Automaten der städtischen Verkehrsbetriebe ACTV erworben werden. Alternativ können Sie Fahrkarten auch an den Ve.La. Verkaufsstellen, den Touristeninformationen der IAT oder anderen Verkaufsstellen der ACTV-Vertragspartner (wie etwa in Bars, Tabakläden oder Kiosken) erwerben, die mit dem ACTV Logo gekennzeichnet sind.
Die Fahrscheine müssen jeweils vor Fahrtantritt an den Entwerter-Automaten an den Haltestellen entwertet werden. Wenn Sie bei Fahrtantritt ausnahmsweise noch keinen Fahrschein haben sollten, melden Sie sich bitte umgehend beim Bootsmann bzw. Busfahrer. In diesem Fall bezahlen Sie nur den erhöhten Bordpreis und vermeiden ein Bußgeld. (Link zur Internetseite der ACTV)
Die Beförderung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, Wasserbusse (Vaporetti) und Linienboote) erfolgt nur mit gültigem Fahrausweis. Fahrgäste sind verpflichtet, diesen stets bei sich zu tragen und auf Verlangen des diensthabenden Personals vorzuzeigen. Den Fahrgästen der oben genannten Beförderungsmittel ist es untersagt:
  • während der Fahrt bzw. nachdem sich das Fahrzeug in Bewegung gesetzt hat, ein- oder auszusteigen
  • die Durchgänge im Fahrzeug zu blockieren oder sich in den als freizuhalten gekennzeichneten Bereichen des Fahrzeugs aufzuhalten. (Artikel 50 der Polizeiverordnung über die “Benutzung der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs“).

6. Kann man Hunde im Wasserbus (Vaporetto) mitnehmen?

Ja. Es besteht jedoch Leinen- und Maulkorbpflicht. Zum Transport anderer Kleintiere sind geeignete Transportbehälter vorgeschrieben (siehe Artikel 6 der Allgemeinen Beförderungsbestimmungen der ACTV).
Denken Sie bitte daran, geeignete Hundekotbeutel sowie ggf. eine kleine Schaufel mitzunehmen und die Stadt von Kothaufen Ihres Hundes freizuhalten. Andernfalls kann ein hohes Bußgeld anfallen. (Gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 152/2006, ergänzt durch die Verordnung Nr. 205/2010, nach Artikel 34 der „Bestimmungen zum Umgang mit städtischen Abfällen und zur Sauberkeit im Stadtgebiet“ liegen die Sanktionen für unterlassene Säuberung der durch Hundekot verschmutzen Areale bei 300€ bis 500€).


 
Im gesamten Altstadtgebiet ist Fahrradfahren und auch das Mitführen von Fahrrädern (Schieben an der Hand) sowie die Benutzung von Rollschuhen, Inlineskatern, Skateboards oder Rollern, wie auch das Ballspielen auf öffentlichen Plätzen, nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen! (Artikel 28 der Polizeiverordnung)
Auf einigen Inseln der Lagune (wie Lido, Pellestrina und Sant'Erasmo) und natürlich auch auf dem Festland in Mestre und Marghera ist Fahrradfahren hingegen erlaubt.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fahrräder auf dem Fahrradparkplatz in Mestre neben dem Bahnhof oder auf dem Fahrradparkplatz in Venedig, neben dem städtischen Parkhaus in Piazzale Roma abzustellen. Dort finden jeweils bis zu 25 Räder Platz.
 
In Venedig dürfen Sie die Kanäle des Stadtgebiets nicht einfach frei befahren, da es gewisse Vorgaben gibt, die durch das Kanalsystem bestimmt werden (einige Wasserwege sind ausgesprochen schmal) und die in den Stadtverordnungen geregelt sind.
Durchfahrtserlaubnis für die internen Kanäle der Innenstadt haben nur die Wasserfahrzeuge der Anlieger, die in der Altstadt oder auf den Inseln gemeldet sind, oder Fahrzeuge mit einer Tonnage von unter 5t mit Zulassung für die Altstadt oder die Giudecca.
Vom Bacino di San Marco in Richtung Lido und die Lagune können Sie sich hingegen frei bewegen, solange Sie die Allgemeinen Verkehrsregeln beachten:

9. Wo kann man in Venedig baden?

Die auch bei den Einheimischen sehr beliebten Strände befinden sich auf dem Lido und in Punta Sabbioni. Sie sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bequem zu erreichen. Wenn Sie mit dem Auto oder dem Fahrrad hinfahren möchten, können Sie die Autofähre von Tronchetto aus nutzen.
Bitte beachten Sie: “Der Aufenthalt mit freiem Oberkörper oder in Badebekleidung in der Öffentlichkeit, sei es auf Straßen und Plätzen, in Cafés und Gaststätten wie auch in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, ist nicht gestattet.“ (Artikel 12 der Polizeiverordnung).


10. Wo kann man in Venedig zelten?

Auf der Altstadt-Insel Venedig gibt es keine Campingplätze, sondern nur auf dem Lido. In Punta Sabbioni (Cavallino, Ca' Savio) finden Sie gut ausgestattete Zeltplätze in Strandnähe. Darüber hinaus gibt es auch im Stadtgebiet Mestre auf dem Festland verschiedene Campingplätze mit bequemer Anbindung zur Altstadt Venedig.
Unerlaubtes, `Wildes´ Zelten und Biwak können nach Artikel 24 der städtischen Polizeiverordnung geahndet werden.


11. Darf man die Tauben auf dem Markusplatz füttern?

Nein. In Venedig ist das Taubenfüttern ebenso wie der Kauf von Vogelfutter, Körnern o.ä. bei Straßenhändlern generell nicht gestattet. In Artikel 24 der Stadtverordnung zur öffentlichen Hygiene und zum Wohl der Tiere heißt es: „Zur Vermeidung hygienisch-gesundheitlicher Probleme infolge einer übermäßigen Vermehrung der Tauben und weiterer Vogelarten ist das Füttern dieser Tiere wie auch das Ausstreuen oder Hinterlassen von Lebensmittelabfällen auf den Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten, sowie an den Kanälen im gesamten Stadtgebiet strengstens untersagt.“

 
Ultimo aggiornamento: 27/06/2019 ore 10:39